Die Klage ist eingebracht, die juristisch perfekt formulierten Schriftsätze sind ausgetauscht, die erste Tagsatzung anberaumt oder bereits durchgeführt, mit anderen Worten die Auseinandersetzung ist weiter eskaliert.
Zahlreiche bei Gericht anhängige Fälle, auch mit hohen Klagssummen, konnten in den letzten Jahren erfolgreich einer einvernehmlichen Lösung zugeführt werden.
Folgende, beispielhaft angeführte Gründe, sprechen für einen Interessenausgleich durch Mediation:
Nicht nur umfassende Lösungen oder Teillösungen in der Mediation sind ein Erfolg. Nach Erfahrungen von RichterInnen verbessert sich das Verhandlungsklima nach der Mediation deutlich und der Weg zu einem Vergleich wird erleichtert, wobei die Inhalte der Mediation dem Gericht nicht mitgeteilt werden.
Für unsere MediatorInnen gelten über das ZivMediatG hinausgehende Qualitätskriterien.